Als Tempelsteuer wird die jährliche Abgabe bezeichnet, die jeder männliche Israelit (auch in der Diaspora) ab dem 20. Lebensjahr bezahlen musste. Damit war die Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben offiziell bekundet.[1] Für Juden in der Diaspora stellte die Tempelsteuer die wichtigste Möglichkeit dar, ihre Identität und Zugehörigkeit zum Judentum und die Unterstützung des Judentums auszudrücken.[2]
Die Tempelsteuer diente zum Unterhalt des öffentlichen Kultes am Jerusalemer Tempel. Sie wurde in der Diaspora zu verschiedenen Zeiten gesammelt und dann i. d. R. einmal jährlich an den Tempel in Jerusalem geschickt.[3] Ursprünglich musste ein Drittel Schekel (Neh 10,33 EU) bezahlt werden, in neutestamentlicher Zeit lag die Steuer bei einem halben tyrischen Schekel bzw. einer Doppeldrachme (Ex 38,26 EU).